Kieferorthopädie in Baunatal
Kieferorthopädie in Baunatal

Informationen für gesetzlich Versicherte

 

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt unter folgenden Voraussetzungen einen Großteil der Kosten:

 

In allen anderen Fällen müssen gesetzlich Versicherte die Behandlungskosten selber tragen.

Es gibt aber private Zusatzversicherungen, die kieferorthopädische Leistungen mit abdecken. Wichtig ist, dass Sie die Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung genau prüfen.

 

Die Kieferorthopädischen Indikations-Gruppen (KIG)

Über die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) wurde genau festgelegt, welche Abweichungen von der Norm vorliegen müssen, damit Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Behandlungskosten übernehmen kann.

 

Erst bei einer Einstufung von KIG = 3 oder größer, kann eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Ist die Einstufung in eine Indikationsgruppe < 3 erfolgt, gilt es abzuwägen, ob dennoch jetzt eine Behandlung durchgeführt werden sollte, oder ob es besser ist, die weitere Entwicklung abzuwarten und einen Termin für eine Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt auszumachen.

 

 

 

Der Eigenanteil:

 

80% bezahlt die Krankenkasse gleich

20% streckt der Patient bzw. seine Eltern zunächst vor...

 

Vor einigen Jahren wurde der sogenannte „Eigenanteil“ eingeführt. Selbst wenn die gesetzliche Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, muss der Patient von jeder Rechnung zunächst 20% selber zahlen. Genauer gesagt werden bei jeder Quartalsabrechnung für jeden Patienten zwei Rechnungen geschrieben. 80% der entstandenen Kosten werden über die Kasse abgerechnet. Die zweite Rechnung über die restlichen 20% der Kosten wird vom Patienten bzw. von dessen Eltern bezahlt. Diese Eigenanteilsrechnungen müssen gut aufgehoben werden. Wird die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich abgeschlossen, wird von der Praxis die Abschlussbescheinigung ausgestellt. Wenn Sie diese Bescheinigung mit den gesammelten Rechnungen einreichen, bekommen Sie das Geld zurück!

Dieser Eigenanteil soll die Motivation des Patienten steigern. Wird die Behandlung abgebrochen, werden die bis dahin bezahlten Eigenanteilsrechnungen nicht erstattet.

 

 

„Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“

(Katarina von Siena)

 

 

Zusätzliche Leistungen

 

Neben den Kosten, die die Krankenkasse trägt, können Kosten entstehen, die die Krankenkasse nicht übernehmen darf. Typische Beispiele sind Keramikbracketsselbstligierende Brackets, mitarbeitsunabhängige Apparaturen oder festsitzende Kleberetainer.

Über diese Leistungen informieren wir Sie bei der Planbesprechung.

Unseren Anamnesebogen finden Sie hier:

 

Adresse

Praxis für Kieferorthopädie

Dr. Vera Schievelbein

An der Stadthalle 9

34225 Baunatal

 

Telefon

0561 / 49 11 656

e-mail:

kfo-baunatal(at)gmx.de